Vorschriften-Betriebsanweisung
http:\\www.stapler-kranschule.de/prod315.htm Fahrschule für Flurförderzeuge und Krane, Innocenz Gail, 86438 Kissing, Tel. 08233/20794 Fahrschule für Flurförderzeuge und Krane, Rudolf Fröhlich, 87463 Dietmannsried, Tel. 08374/9495
betriebsspezifische Hinweise auf unzulässige Verwendung. 2. Festlegung der Verkehrswege, die von den Flurförderzeugen befahren werden dürfen, gegebenenfalls ergänzt durch örtliche Beschilderung. 3. Angaben über Lagerung, Lagerflächen und Stapelung, 4. Regelung über die Mitnahme von Versicherten auf Flurförderzeugen, gegebenenfalls das Verbot der Mitnahme von Versicherten, 5. zutreffendenfalls den Betrieb von Regalanlagen mit Schmalgängen, 6. zutreffendenfalls den Transport feuerflüssiger Massen, 7. zutreffendenfalls die Verwendung von Anbaugeräten oder Anhängern, 8. zutreffendenfalls die Verwendung von Arbeitsbühnen, 9. Verpflichtung der Fahrer, die vom Hersteller oder Lieferer mitgelieferte Betriebsanleitung zu beachten, 10. bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor organisatorische Maßnahmen zur Immissionsminderung, z. B. Motorwartung, Abstellbereiche, Haltezonen, verbotene Fahrbereiche; siehe auch "Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 554 - Dieselmotoremissionen (DME). (2) Der Unternehmer
hat die Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache In die nach §
4 BGV A 1 "Grundsätze der Prävention" erforderliche Unterweisung der
Versicherten (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Betriebsanweisung beachtet wird. (4) Die Versicherten haben die Betriebsanweisung zu beachten. |
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