Vorschriften-Unterweisung/Weiterbildung
http:\\www.stapler-kranschule.de/prod314.htm UNTERWEISUNG / WEITERBILDUNG Für die betriebliche
Sicherheit ist an erster Stelle der Unternehmer verantwortlich. 1.
Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1 "Grundsätze der Prävention" § 4: 2.
Arbeitsschutzgesetz gültig seit 07. August 1996 (Grundlage ist die europäische
Rahmenrichtlinie Unternehmer und dessen Führungskräfte solange ein Schuldvorwurf, bis er seine Unschuld nachweisen kann - ist es ratsam diese Unterweisungen zu dokumentieren. Für Ihre Beschäftigten biete ich neben der Erstausbildung auch die Unterweisung und darüber hinaus eine Weiterbildung an. ANMERKUNG: Die Weiterbildung beinhaltet gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung gemäß BGV A 1 § 4 und "Arbeitsschutzgesetz" § 12. Bitte beachten Sie auch, dass Sie Betriebsanweisungen erstellen müssen (z. B. für den Staplereinsatz siehe UVV "Flurförderzeuge" BGV D 27 § 5). Ich erstelle für Ihren Betrieb die notwendigen Betriebsanweisungen. Eine Aufstellung mit Preisen finden Sie hier. Für die jährliche Unterweisung sind die einzelnen Betriebsanweisungen ideal. Einfach Ihren Beschäftigten diese als Kopie aushändigen, nach Kenntnisnahme unterschrieben zurückfordern und als schriftlichen Nachweis aufbewahren. Ebenso einfach ist jetzt eine Schulung abzuhalten. Die Betriebsanweisungen sind die Grundlagen dafür. Eine zeitaufwendige Vorbereitung ist nicht mehr nötig. |
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